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                                 Qualität die man schmeckt

AGB

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Firma Black
Unique (Edyta Werner Goscinska) und deren Kunden.
Die AGB der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit
Vertragsbestandteil, als Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E
Mail, Telefax, Brief, WhatsApp) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch
dann, wenn die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen,
Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich
des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  in
Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail, Telefax, Brief, Whats App) maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss
Alle Angebote der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem
jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist
die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  berechtigt, den Auftrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Zugang des Auftrags anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief, Whats App) oder durch
Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. In der Auftragsbestätigung der Firma Black Unique (Edyta
Werner Goscinska)  ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, die Firma Black Unique (Edyta Werner
Goscinska)  erklärt in der Auftragsbestätigung Abweichendes. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt,
in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.
Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der
Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
Die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu
lassen, Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
Nach Auftragsbestätigung durch die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  sind die vom Kunden
gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E
Mail, Telefax, Brief, Whats App) zwischen den Parteien möglich.
§ 3 Preise und Zahlung
Die Auftragsbestätigung der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis.
Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach
Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen
Leistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Sie versteht sich zuzüglich
der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb
dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
Der Kunde hat direkt eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Auftragsbestätigung vorkalkulierten Gesamtpreises
an die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)zu bezahlen um den Termin zu safen.
Zahlungen, einschließlich der Anzahlung gemäß § 3.3, sind auf das von der Firma Black Unique (Edyta Werner
Goscinska) in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
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§ 4 Preisanpassung
Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung
benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal
oder externe Dienstleister im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen und beträgt der
Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als drei Monate, so ist die Firma Black Unique
(Edyta Werner Goscinska)  berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Ein den Maßstäben des § 4.1 entsprechendes Preisanpassungsrecht steht der Firma Black Unique (Edyta Werner
Goscinska)  auch dann zu, wenn zwar zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als drei Monate
liegen, aber die vertragsgemäße Leistung aus Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, tatsächlich erst
nach Ablauf der Dreimonatsfrist erfolgen kann.
§ 5 Ausführung der Leistungen
Die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska) kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten
Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne
Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine
nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist,
wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Getränke in
geschlossenen Gebinden darf der Kunde zu einer Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies zuvor mit der Firma
Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  vereinbart wurde.
Gehört zum Leistungsumfang der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  ein Buffet oder Ähnliches,
entscheiden allein die Mitarbeiter der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  oder deren Erfüllungsgehilfen vor
Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der
angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein; bei
ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.
Sollte ein Teil der von der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  angebotenen Speisen nicht verbraucht
werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen. Man kann vor Ort darüber
sprechen ob man ein Mitternachtssnack daraus vorbereitet.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle
bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte
hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)
dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt die Firma Black Unique (Edyta
Werner Goscinska)  für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere
Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird die
Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der
Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska) , ist die Haftung
der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden
durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  –
ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Das unter § 6.1 Geregelte gilt bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, mit der Maßgabe, dass
täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung im Sinne von § 6.1 anzunehmen ist.
Nicht verzehrte Speisen, die von der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  als Reserve am Veranstaltungsort
vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an Personen zu decken, werden dem
Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten
Reservespeisen bleiben stets im Eigentum der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska) . Der Kunde hat keine
Herausgabe- oder Zurückbehaltungsansprüche bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.
Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. seiner Gäste haften wir für jedes
Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
Die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der
Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare,
unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  liegende Ereignis zu
verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  ganz
oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg,
Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.
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§ 7 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände
Die von der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren
Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Sonnenschirme, Tische, etc.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende
in ordnungsgemäßem Zustand an die
Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska) zurückzugeben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser
Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).
Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.
§ 8 Stornobedingungen
Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist die  Firma Black Unique (Edyta
Werner Goscinska) berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen; die  Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  muss sich jedoch dasjenige anrechnen
lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer
Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass der
Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den
noch nicht erbrachten Teil der Catering-Leistung entfällt, zustehen:
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung: 50 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 70 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 85 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 95 %
Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen
anderweitigen Erwerb nachzuweisen; der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  bleibt die Möglichkeit,
niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen. Die Beweislast
für die von ihm behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen
anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen – in jedem Fall der Kunde.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
Die rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heinsberg, wenn der Kunde
a) Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
b) in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat odernach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland
verlegt hat oder
c) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden,
oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur
Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie
möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben
würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung
auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem
ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
§ 10 EU Online Streitbeilegung
Gemäß der Europäischen Verordnung (EU Nr. 524/2013) über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
weisen wir auf die Plattform zur Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 11 Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Informationspflicht §36 und §37 VSBG
Die Firma Black Unique (Edyta Werner Goscinska)  ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Eine für Sie zuständige Streitbeilegungsstelle wäre die:
Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
Wir lehnen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren allerdings ab.